Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen, die gesunde Entwicklung Ihres Kindes frühzeitig zu begleiten und mögliche Auffälligkeiten rechtzeitig zu erkennen. Hier finden Sie einen Überblick über alle Untersuchungen von der U4 bis zur J2:
Früherkennungsuntersuchungen (gesetzlich geregelt)
U4 (3. – 4. Lebensmonat)
✔ Überprüfung der motorischen Entwicklung und des Bewegungsverhaltens
✔ Eingehende körperliche Untersuchung
✔ Kontrolle von Hüftgelenken, Nervensystem, Hör- und Sehvermögen
✔ Ggf. Routineimpfungen (Mehr zu Impfungen)
U5 (6. – 7. Lebensmonat)
✔ Körperliche Untersuchung
✔ Überprüfung altersgerechter Entwicklung: z. B. erste Laute, Drehen vom Rücken auf den Bauch
U6 (10. – 12. Lebensmonat)
✔ Beweglichkeit und Sprache: Sitzen, Krabbeln, Stehen, erste Schritte an der Hand
✔ Reaktion auf vertraute Geräusche, erste Worte wie „Mama“, „Papa“
U7 (21. – 24. Lebensmonat)
✔ Kontrolle der Sinnesorgane, Motorik und Sprache
✔ Sicheres Laufen, Zuordnen und Benennen bekannter Gegenstände
✔ Beurteilung der geistigen, sozialen und Sauberkeitsentwicklung
U7a (34. – 36. Lebensmonat)
✔ Körperliche Untersuchung
✔ Früherkennung psychischer Auffälligkeiten und sonstiger Entwicklungsstörungen
U8 (3. – 4. Lebensjahr)
✔ Körperliche Geschicklichkeit (z. B. Stehen auf einem Bein)
✔ Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung
✔ Beurteilung von Selbstständigkeit, Sozialverhalten und Kontaktfähigkeit
U9 (5. – 5½ Jahre)
✔ Ergänzung zur U8
✔ Erkennung möglicher orthopädischer Fehlentwicklungen
✔ Beurteilung von Sozialverhalten, geistiger und psychischer Entwicklung
✔ Erste Einschätzung der Schulreife
J1 (12. – 14. Lebensjahr)
✔ Jugendgesundheitsuntersuchung
✔ Entwicklung von Körper, Psyche und Sexualität
✔ Aufklärung über gesundheitsgefährdendes Verhalten (z. B. Rauchen, Alkohol, Medien)
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (nicht von allen Kassen erstattet)
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme.
U10 (6. – 7. Lebensjahr)
✔ Früherkennung von Entwicklungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenstörungen, ADHS)
U11 (8. – 9. Lebensjahr)
✔ Erkennung von Sozialisations- und Verhaltensstörungen
✔ Kontrolle von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
J2 (15. – 17. Lebensjahr)
✔ Internistische und orthopädische Untersuchung
✔ Früherkennung psychischer und sozialer Auffälligkeiten
✔ Gespräch über Sexualität, Lebensstil und Risikoverhalten
Hinweis:
Die Altersgrenzen müssen strikt eingehalten werden – sonst ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich.